AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Leistungen wie Beratungen, Vorträge, Workshops, Kurse und sonstige Dienstleistungen der CTM Service GmbH / Tilman Möller (im Folgenden: “CTM”) Anwendung.
(2) Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von CTM schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Beauftragung
(1) Bei Beratungsleistungen tritt ein Vertrag zwischen CTM und dem Kunden/Auftraggeber mittels einer Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber in Kraft. Diese Bestätigung kann in mündlicher, telefonisch oder schriftlicher Form (auch per E-Mail) erfolgen.
(2) Bei Seminar,- Kurs-, Vortrags- oder Workshopleistungen kommt ein Vertrag zwischen CTM und dem Kunden durch eine Auftragsbestätigung des Kunden oder durch direkte/n Buchung / Kauf dieser Leistung über die Website von CTM zustande. Im Falle der Onlinebuchung definiert die Bestätigung dieser Buchung seitens CTM den Vertragsabschluss.
(3) Bei der Anmeldung zu Leistungen gemäß (2) kann CTM bei begrenzter Verfügbarkeit einen Teilnahmeantrag ohne Angaben von Gründen ablehnen, entscheidend ist jedoch grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
(4) Angebote, Spezifizierungen und Auftragsbestätigungen können mittels Formularen sowie auch per E-Mail erfolgen. Alle Verträge mit CTM erfolgen auf Basis dieser AGB, die Durchführung der Verträge gilt als Anerkennung dieser AGB.
3. Leistungen, Aufgaben und Weisungsfreiheit
Die Inhalte der Vertragsleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angebotsspezifikationen, den laufenden Aufgabenstellungen und gemeinsamen Absprachen. CTM führt die Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes in eigenunternehmerischer Verantwortung aus. Er unterliegt bei der Durchführung der von ihm übernommenen Aufgaben keinem Weisungs- und Direktionsrecht des Auftraggebers.
4. Tätigkeitsumfang und unternehmerische Unabhängigkeit
(1) CTM trägt dafür Sorge, die im jeweiligen Angebot avisierten Ressourcen entsprechend bereit zu stellen.
(2) Als Auftragnehmer ist CTM in der Bestimmung seines Arbeitsortes frei, sofern sich nicht aus der Besonderheit der übernommenen Tätigkeit etwas anderes notwendigerweise ergibt. Sollte eine Anwesenheit des Auftragnehmers in dem Betrieb/den Geschäftsräumen des Auftraggebers erforderlich sein, so werden sich die Parteien hierüber jeweils im Voraus informieren und verständigen.
(3) Der mit der jeweiligen Beauftragung festgelegte Tätigkeitsumfang seitens CTM ist für beide Parteien verbindlich. Zusätzliche Leistungen und Zeiten können mit Zustimmung beider Parteien zu den identischen Bedingungen des jeweiligen Vertrages vereinbart werden.
(4) Die Terminierung der Leistungserbringung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung. CTM unterliegt hinsichtlich seiner Arbeitszeit keinen Beschränkungen oder Auflagen des Auftraggebers.
5. Regelungen für Seminar,- Kurs-, Vortrags- oder Workshopleistungen
(1) Seminar,- Kurs-, Vortrags- oder Workshopleistungen können sowohl online (live und/oder aufgezeichnet sowie per E-Mail) wie auch in Präsenz erbracht werden. CTM und der Kunden vereinbaren die Art der Vermittlung dieser Leistungen im Rahmen der Auftragsklärung. Die Anmeldungen erfolgen durch Korrespondenz per Mail, per Formular oder direkt online über die Buchungsseite von CTM.
(2) Ein Anmeldender, der für eine juristische Person handelt, erklärt mit der Anmeldung, für diese vertretungsberechtigt zu sein. Vertragspartner des Dienstleisters ist in diesem Fall die juristische Person. Die Anmeldung ist an die natürliche(n) Person(en) gebunden, die mit der Anmeldung namentlich genannt wird/werden.
(3) Die Teilnahmeberechtigung einer natürlichen Person an den Leistungsarten Workshop, Kurs, Seminar ist nur nach vorheriger Zustimmung von CTM auf eine andere natürliche Person übertragbar.
(4) CTM ist bei termingebundenen Leistungen gemäß 5. berechtigt, die Leistungen abzusagen, wenn ihm selbst die Durchführung aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit) nicht möglich ist. In diesem Fall wird TMC den Kunden / die Teilnehmer unverzüglich über die Absage sowie den dieser zugrundeliegenden Grund informieren sowie die Leistung an einem anderen Termin anzubieten, der mit dem Kunden abgestimmt wird.
(5) CTM ist bei termingebundenen Leistungen gemäß 5. berechtigt, die Leistungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Leistung nicht persönlich zu erbringen, sondern von einem alternativen Referenten durchführen zu lassen, sofern dieser über eine vergleichbare Qualifikation verfügt.
6. Rechnungsstellung
(1) Alle übermittelten Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist CTM berechtigt, die Frist zu verkürzen.
(2) Im Rahmen von längerfristigen Dienstverträgen übermittelt CTM dem Auftraggeber jeweils nach Monatsabschluss eine Rechnung auf Grundlage seiner dokumentierten Zeiterfassung.
(3) Der Rechnungsbetrag ist vom Auftraggeber ohne Abzug auf ein von CTM zu benennendes Konto zu überweisen. Alternativ kann das Begleichen der Rechnung bei digitalen Produkten / Leistungen über die Buchungsseite von CTM erfolgen. CTM informiert dazu entsprechend den Kunden auf der Buchungsseite.
(4) Ein Rückerstattungsanspruch für verbindlich bestellte (auch via Onlinekauf), aber nicht oder nur in Teilen seitens des Kunden abgerufene Leistungen besteht grundsätzlich nicht.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) CTM ist allein für die Abführung der ihn betreffenden Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträge, gleich aus welchem Rechtsgrund zuständig.
7. Haftung
(1) CTM führt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund der ihm vorliegenden Informationen aus. Er haftet nur für Schäden, die er im Rahmen seiner Tätigkeit dem Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.
(2) Jede weitergehende Haftung seitens CTM für etwaige anderweitige Kosten des Kunden wie z.B. Spesen, Fahrt- oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen, soweit sie nicht schriftlich von beiden Parteien anderweitig vereinbart und spezifiziert wurden.
(3) Jede Partei haftet, soweit an anderer Stelle nicht anders spezifiziert und vereinbart, gemäß den gesetzlichen Vorschriften für ihren Verantwortungsbereich bezüglich aller Marken-, Lizenz- und verwendungsrechtlichen Fragen.
(4) Es gelten darüber hinaus die Haftungshinweise im Impressum dieser Seite.
8. Copyright / Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche übermittelten Inhalte (Unterlagen, On- und Offline Präsentationen, Audio- und Videoinhalte, Vorlagen), die dem Kunden im Zuge der Leistungserbringung durch CTM zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum von CTM und sind dementsprechend urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Veräußerung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anders geartete Verbreitung oder Verwertung unter (1) genannten Inhalte ist nur nach zuvor ausdrücklich erteilter schriftlicher Einwilligung seitens CTM erlaubt.
(3) CTM behält sich die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen für den Fall einer unzulässigen Verletzung seines Urheberrechts vor.
9. Verschwiegenheitspflicht, Ausschluss von Konfliktrisiken
(1) CTM ist verpflichtet, über alle Geschäftsgeheimnisse, von denen er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis erlangt, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt dann nicht (mehr), wenn die betreffenden Informationen offenkundig sind oder in Zukunft ohne Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht offenkundig werden.
(2) Im Gegenzug ist der Kunde verpflichtet, die Informationen aus der jeweiligen Zusammenarbeit (sowie den damit verbundenen Angeboten oder Verträgen) vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
(3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt für beide Seiten auch über das Ende bzw. eine Kündigung dieses Vertrages unbefristet weiter.
(4) CTM wird im Falle einer Beauftragung keine parallelen Mandate wahrnehmen, die nach seinem Wissensstand auftraggeber- oder themenseitig die Gefahr eines Interessenkonfliktes beinhalten könnten.
10. Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Spezifikationen des jeweiligen Angebotes und ist als solche für beide Seiten verbindlich.
(2) Eine einseitige Kündigung vor Ende einer vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund wiederholter und schwerer Pflichtverletzung eines Vertragspartners bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder der damit verbundenen Angebote oder Verträge unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
(2) Jegliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(3) Für alle Verträge und Beauftragungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
Aumühle, Juli 2024